Beschlüsse des Senats ab 10.01.2022 für das Friseurhandwerk!
Das Friseurhandwerk
bleibt unter strengen Auflagen erlaubt,
z.Z gilt:
Zutritt mit:
Genesen oder Geimpft + Negativer Test
Genesen oder Geimpft + Geboostert
Die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben,die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung und die vorherige Terminvereinbarung.
Kundinnen und Kunden müssen eine FFP2 Maske oder eine medizinische Maske tragen.
Eine entspannte Atmosphäre zum Wohlfühlen ist bei uns Voraussetzung
für ein perfektes Styling.
Rundum schön sein heißt auch mit einem guten Gefühl nach Hause zu gehen.
Jeder Kunde in unserem Salon wird individuell und vor allem typgerecht beraten.
Die ausführliche Beratung bei jedem Termin ist kostenfrei und selbstverständlich.